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Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse. Voraussetzung ist eine Verordnung durch besonders qualifizierte Fachärzt:innen und – bei Beatmung oder Trachealkanüle – eine aktuelle Potenzialerhebung. Bei Versorgung zu Hause zahlen Erwachsene 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr. Wohn- und Verpflegungskosten, etwa in einer Intensiv-WG, tragen Sie selbst.

Außerklinische Intensivpflege: Kosten, Finanzierung und Antrag

Angehörige lassen sich zur Finanzierung der außerklinischen Intensivpflege beraten

Kurz gesagt: Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege trägt in Deutschland grundsätzlich die gesetzliche Krankenkasse – nicht die Pflegeversicherung und nicht Sie selbst. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung durch besonders qualifizierte Fachärzt:innen. Als Eigenanteil fällt bei Versorgung zu Hause lediglich eine gesetzliche Zuzahlung an, die auf die ersten 28 Kalendertage im Jahr begrenzt ist.

Wenn ein Mensch, den Sie lieben, beatmet wird oder eine Trachealkanüle trägt, stehen Sie plötzlich vor vielen Fragen auf einmal. Eine der drängendsten lautet fast immer: Wer bezahlt das alles? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Finanzierung funktioniert, welche Kosten tatsächlich auf Sie zukommen und wie Sie den Antrag sicher auf den Weg bringen. Alle Angaben beziehen sich auf die Rechtslage Stand Oktober 2026.

Was ist außerklinische Intensivpflege – und wer hat Anspruch darauf?

Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Menschen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege. Gemeint sind Situationen, in denen jederzeit eine lebensbedrohliche Lage eintreten kann und deshalb eine Pflegefachkraft ständig anwesend sein muss. Geregelt ist der Anspruch in § 37c SGB V, der durch das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG) eingeführt wurde.

Die Details legt die AKI-Richtlinie des G-BA fest. Entscheidend ist dort: Eine sofortige ärztliche oder pflegerische Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen muss täglich und unvorhersehbar erforderlich sein. Typische Beispiele sind:

  • Beatmungspflichtige Menschen, etwa nach einem langen Aufenthalt auf der Intensivstation oder bei fortschreitenden Erkrankungen wie ALS oder COPD
  • Menschen mit Tracheostoma und Trachealkanüle, bei denen Absaugen und Kanülenmanagement rund um die Uhr nötig sind
  • Neurologische Patient:innen, zum Beispiel nach einem Schlaganfall oder im Wachkoma

Wichtig: Laut Richtlinie darf nicht allein auf das Vorhandensein oder Fehlen eines Tracheostomas abgestellt werden. Es zählt immer der tatsächliche, individuelle Versorgungsbedarf.

Wer trägt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege?

Kostenträger ist die gesetzliche Krankenkasse. Sie übernimmt die Kosten der medizinischen Behandlungspflege durch qualifizierte Pflegefachkräfte – je nach Bedarf bis zu 24 Stunden am Tag. Das unterscheidet die AKI deutlich von der klassischen Pflege, die überwiegend über die Pflegeversicherung finanziert wird.

Daneben können Leistungen der Pflegeversicherung ergänzend greifen, wenn ein Pflegegrad vorliegt – etwa für die Grundpflege oder für Entlastungsangebote. Zur Orientierung nennt das Bundesgesundheitsministerium für 2026 unter anderem diese monatlichen Beträge:

  • Pflegegrad 4: Pflegegeld 990 € oder Pflegesachleistungen bis 1.859 €
  • Pflegegrad 5: Pflegesachleistungen bis 2.299 €
  • Entlastungsbetrag: bis 131 € monatlich (alle Pflegegrade)
  • Wohngruppenzuschlag: 224 € monatlich in ambulant betreuten Wohngruppen

Wie sich Krankenkassen- und Pflegekassenleistungen in Ihrem konkreten Fall sinnvoll kombinieren lassen, hängt von Pflegegrad, Wohnform und Versorgungsumfang ab. Genau das klären wir gemeinsam mit Ihnen in unserer kostenlosen Pflegeberatung.

Welche Kosten zahlen Sie selbst? Die Zuzahlung im Überblick

Ihr Eigenanteil beschränkt sich in der Regel auf die gesetzliche Zuzahlung. Wie hoch sie ausfällt, hängt vom Ort der Versorgung ab. Volljährige Versicherte zahlen bei Intensivpflege im eigenen Haushalt, in der Familie oder in betreuten Wohnformen laut § 61 SGB V:

  • 10 Prozent der Kosten
  • plus 10 Euro je Verordnung
  • begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage der Leistungsinanspruchnahme pro Kalenderjahr

Ab dem 29. Tag im Jahr fällt für die Intensivpflege selbst also keine weitere Zuzahlung an. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung vollständig. In vollstationären Pflegeeinrichtungen gelten abweichende Regeln – hier zahlen Versicherte den Tagessatz nach § 61 Satz 2 SGB V, ebenfalls begrenzt auf 28 Tage im Jahr.

Gibt es eine Obergrenze für Zuzahlungen?

Ja – die gesetzliche Belastungsgrenze. Alle Zuzahlungen eines Jahres zusammen sind auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt, bei schwerwiegend chronisch Erkrankten auf 1 Prozent. Wer diese Grenze erreicht, kann sich bei der Krankenkasse für den Rest des Jahres befreien lassen. Sammeln Sie deshalb alle Quittungen von Anfang an.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht?

Wohnen und Lebensunterhalt bleiben grundsätzlich Ihre Sache. Leben Sie in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft, zahlen Sie wie in jeder Wohnung Miete, Nebenkosten und Verpflegung selbst. Reichen Einkommen und Vermögen dafür nicht aus, kann unter Umständen das Sozialamt einspringen. Bei vollstationären Pflegeeinrichtungen kann die Krankenkasse nach ihrer Satzung zusätzlich Kosten für Unterkunft und Verpflegung übernehmen.

Wie beantragen Sie außerklinische Intensivpflege? Schritt für Schritt

Der Weg zur Kostenübernahme führt immer über eine ärztliche Verordnung. Seit Inkrafttreten der AKI-Richtlinie dürfen diese jedoch nur noch besonders qualifizierte Ärzt:innen ausstellen. So gehen Sie vor:

  1. Potenzialerhebung durchführen lassen: Bei beatmeten oder trachealkanülierten Menschen prüft eine speziell qualifizierte Ärztin oder ein Arzt zunächst, ob die Beatmung reduziert oder die Kanüle entfernt werden kann. Diese Erhebung darf bei der Verordnung nicht älter als drei Monate sein.
  2. Verordnung ausstellen lassen: Verordnen dürfen bei Beatmung oder Trachealkanüle insbesondere Fachärzt:innen für Pneumologie, Anästhesiologie, Neurologie oder Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Intensivmedizin.
  3. Antrag bei der Krankenkasse stellen: Die Verordnung wird zusammen mit dem Antrag eingereicht. Häufig unterstützen wir als Pflegedienst Sie dabei.
  4. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst: Die Krankenkasse lässt prüfen, ob die Versorgung am gewünschten Ort sichergestellt ist. Diese persönliche Begutachtung wiederholt sich jährlich.
  5. Bewilligung und Versorgungsstart: Nach der Genehmigung beginnt der Pflegedienst mit der Versorgung – zu Hause oder in einer Intensiv-WG.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Die Erstverordnung gilt höchstens fünf Wochen, im Entlassmanagement eines Krankenhauses sogar nur bis zu sieben Tage. Folgeverordnungen können bis zu sechs Monate umfassen, bei fehlender Aussicht auf Besserung bis zu zwölf Monate. Die Folgeverordnung muss spätestens drei Arbeitstage vor Ablauf des Zeitraums ausgestellt werden. Unser Tipp: Tragen Sie sich das Ablaufdatum direkt in den Kalender ein – so vermeiden Sie Versorgungslücken.

Was ändert sich durch die Videosprechstunde?

Folgeverordnungen sind seit 2026 auch per Videosprechstunde möglich, wenn Ärztin oder Arzt Sie aus einem persönlichen Kontakt innerhalb der letzten zwölf Monate kennen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht. Gerade für Familien in ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins kann das dennoch eine spürbare Erleichterung sein.

Wo kann außerklinische Intensivpflege stattfinden?

Sie haben die Wahl, wo die Versorgung stattfindet. Das Gesetz nennt mehrere Leistungsorte und betont ausdrücklich: Berechtigten Wünschen der Versicherten ist zu entsprechen. Dabei werden persönliche, familiäre und örtliche Umstände berücksichtigt. Möglich sind unter anderem:

  • Ihr eigener Haushalt oder der Haushalt Ihrer Familie
  • Intensivpflege-Wohngemeinschaften (Wohneinheiten nach § 132l SGB V)
  • Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Weitere geeignete Orte wie Schulen, Kitas oder Werkstätten

Welche Wohnform zu Ihnen passt, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Eine ausführliche Gegenüberstellung finden Sie in unserem Ratgeber Intensiv-WG oder Intensivpflege zu Hause?

Wann lohnt sich welches Finanzierungsmodell? Eine Entscheidungshilfe

Finanziell entscheidend ist weniger die Pflege selbst als das Wohnen drumherum. Denn die Behandlungspflege übernimmt die Krankenkasse in beiden Fällen. Diese Kriterien helfen Ihnen bei der Abwägung:

  • Wählen Sie die Versorgung zu Hause, wenn ausreichend Wohnraum vorhanden ist, die Wohnung barrierearm ist oder umgebaut werden kann und Angehörige im Alltag präsent sein möchten. Ihre Wohnkosten bleiben unverändert.
  • Wählen Sie eine Intensiv-WG, wenn die eigene Wohnung nicht geeignet ist, Sie als Angehörige spürbar entlastet werden müssen oder Gemeinschaft und soziale Teilhabe wichtig sind. Hier kommen Miete und Verpflegung hinzu, gleichzeitig kann der Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich greifen.
  • Prüfen Sie Zuschüsse für Wohnraumanpassung, bevor Sie sich gegen die Versorgung zu Hause entscheiden. Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei vorliegendem Pflegegrad.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die meisten Probleme entstehen durch Fristen und fehlende Unterlagen, nicht durch eine grundsätzliche Ablehnung. Achten Sie besonders auf diese Punkte:

  • Abgelaufene Potenzialerhebung: Ist sie älter als drei Monate, kann keine gültige Verordnung ausgestellt werden.
  • Falsche verordnende Fachrichtung: Nicht jede Hausärztin und nicht jeder Hausarzt darf AKI verordnen.
  • Verspätete Folgeverordnung: Planen Sie mindestens zwei Wochen Vorlauf ein.
  • Fehlende Belege: Ohne Quittungen keine Befreiung nach Erreichen der Belastungsgrenze.
  • Kein Widerspruch bei Ablehnung: Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Vorlage: So formulieren Sie Ihre Anfrage an die Krankenkasse

Eine klare, schriftliche Anfrage spart Zeit. Sie können diese Vorlage kopieren und an Ihre Situation anpassen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
für meine Mutter/meinen Vater [Name, Versichertennummer] beantrage ich Leistungen der außerklinischen Intensivpflege nach § 37c SGB V. Die ärztliche Verordnung von [Name der Fachärztin/des Facharztes] sowie die aktuelle Potenzialerhebung vom [Datum] liegen bei. Die Versorgung soll [im häuslichen Umfeld / in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft] durch die PFLEGEHAFEN Beatmung & Intensiv GmbH erfolgen. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, ob weitere Unterlagen benötigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
[Name, Kontaktdaten]

Was kann außerklinische Intensivpflege nicht leisten?

Außerklinische Intensivpflege ersetzt keine Krankenhausbehandlung. Verschlechtert sich der Zustand akut, ist die Klinik der richtige Ort. Auch garantiert die Bewilligung keine bestimmte Versorgungsform: Kommt der Medizinische Dienst zu dem Ergebnis, dass die Versorgung an einem Ort nicht sichergestellt ist, schließt die Krankenkasse mit Ihnen eine Zielvereinbarung über Nachbesserungen. Und schließlich ändern sich Rechtslage und Beträge regelmäßig – prüfen Sie daher immer den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse.

Wie unterstützt PFLEGEHAFEN Sie bei der Finanzierung?

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Frage bis zum Versorgungsstart. Als spezialisierter Pflegedienst für außerklinische Intensivpflege und Beatmungspflege kennen wir die Abläufe mit Krankenkassen, Fachärzt:innen und Kliniken aus der täglichen Praxis. Unser Team aus über 20 Pflegefachkräften versorgt Menschen in Hamburg und ganz Schleswig-Holstein – zu Hause oder in einem unserer zwei familiären Wohnkonzepte.

Wir wissen, wie belastend diese Situation für Sie ist. Deshalb nehmen wir uns Zeit, sortieren gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen und entwickeln einen persönlichen Pflegeplan, der sich nach dem Leben Ihres Angehörigen richtet – nicht umgekehrt.

Fazit: Kosten der außerklinischen Intensivpflege sind gut planbar

Die Kosten der außerklinischen Intensivpflege übernimmt im Kern die Krankenkasse. Ihr Eigenanteil beschränkt sich auf eine zeitlich begrenzte Zuzahlung sowie – je nach Wohnform – auf Wohn- und Lebenshaltungskosten. Der Schlüssel zu einer reibungslosen Finanzierung liegt in einer aktuellen Potenzialerhebung, einer Verordnung durch die richtige Fachrichtung und gut geplanten Fristen.

Sie müssen diesen Weg nicht allein gehen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch – telefonisch unter +49 176 6216 7932 oder über unser Kontaktformular. Gemeinsam finden wir den richtigen Weg für Ihre Versorgung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Sozialberatung. Maßgeblich sind die Entscheidungen Ihrer Krankenkasse. Stand: Oktober 2026.

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