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Bei einer Entlassung mit Beatmung oder Trachealkanüle muss die Anschlussversorgung vor dem Entlasstag stehen: Prüfung des Entwöhnungspotenzials, ärztliche Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse, Hilfsmittel und ein Intensivpflegedienst. Das Krankenhaus informiert die Krankenkasse in der Regel mindestens 14 Tage vorher und darf Intensivpflege für bis zu sieben Tage nach der Entlassung verordnen. Beginnen Sie mit der Planung, sobald die Entlassung absehbar ist.

Entlassung mit Beatmung: Die Checkliste für Angehörige

Pflegefachkraft betreut eine Patientin mit Trachealkanüle nach der Entlassung aus dem Krankenhaus
Risto Milinkovic

Kurz gesagt: Bei einer Entlassung mit Beatmung oder Trachealkanüle muss die Anschlussversorgung vor dem Entlasstag vollständig stehen: aktuelle Potenzialerhebung, ärztliche Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse, Hilfsmittel und ein Intensivpflegedienst. Das Krankenhaus soll die Krankenkasse in der Regel mindestens 14 Tage vor der geplanten Entlassung informieren. Beginnen Sie deshalb so früh wie möglich mit der Planung.

Nach Wochen auf der Intensivstation ist die Nachricht „Ihr Angehöriger kann bald entlassen werden“ eine große Erleichterung – und zugleich beängstigend. Denn wer beatmet nach Hause oder in eine Intensiv-WG wechselt, braucht eine lückenlos organisierte Überleitung. Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick, stellen die richtigen Fragen und vermeiden die häufigsten Stolperfallen.

Was bedeutet Entlassmanagement bei beatmeten Patient:innen?

Entlassmanagement ist die gesetzlich vorgeschriebene Unterstützung des Krankenhauses beim Übergang in die Weiterversorgung. Laut § 39 Abs. 1a SGB V haben Versicherte einen Anspruch darauf. Das Krankenhaus darf dafür unter anderem Leistungen für einen Zeitraum von bis zu sieben Tagen verordnen. Voraussetzung ist Ihre Einwilligung.

Für Menschen, die nach der Klinik außerklinische Intensivpflege benötigen, gelten zusätzlich strenge Vorgaben der AKI-Richtlinie des G-BA. Ihr Ziel: Niemand soll dauerhaft beatmet entlassen werden, der eigentlich noch Chancen auf eine Entwöhnung hätte.

Welche Regeln gelten vor der Entlassung mit Beatmung?

Vor der Entlassung muss geprüft werden, ob eine Entwöhnung möglich ist. Die AKI-Richtlinie legt dafür klare Pflichten fest:

  • Qualifizierte Einschätzung des Beatmungsstatus: Vor der Verordnung muss eine besonders qualifizierte ärztliche Bewertung vorliegen, ob die Beatmung reduziert oder beendet werden kann.
  • Entwöhnung vor Überleitung: Besteht aktuell ein Potenzial, muss das Krankenhaus sicherstellen, dass zuerst ein Versuch der Beatmungsentwöhnung (Weaning) oder der Dekanülierung erfolgt.
  • Frühzeitige Information: Das Krankenhaus informiert die Krankenkasse unverzüglich, in der Regel mindestens 14 Tage vor der geplanten Entlassung.
  • Verordnung durch das Krankenhaus: Qualifizierte Klinikärzt:innen dürfen außerklinische Intensivpflege für bis zu sieben Kalendertage nach der Entlassung verordnen.

Für Sie als Angehörige bedeutet das: Die sieben Tage sind eine Brücke, keine Dauerlösung. Innerhalb dieser Zeit muss eine Anschlussverordnung durch eine qualifizierte Fachärztin oder einen Facharzt organisiert sein.

Checkliste: Was muss vor dem Entlasstag geklärt sein?

Diese Checkliste können Sie ausdrucken und Punkt für Punkt abhaken. Sie orientiert sich an den Abläufen, die wir bei PFLEGEHAFEN in der Überleitung aus Kliniken in Hamburg und Schleswig-Holstein täglich begleiten.

Phase 1: Sobald die Entlassung absehbar ist

  1. Kontakt zum Sozialdienst aufnehmen: Fragen Sie nach der zuständigen Person für das Entlassmanagement und nach dem geplanten Entlassdatum.
  2. Einwilligung zum Entlassmanagement erteilen: Ohne Ihre Zustimmung darf das Krankenhaus keine Daten weitergeben.
  3. Vorsorgevollmacht oder Betreuung klären: Wer darf Entscheidungen treffen, wenn die betroffene Person es selbst nicht kann?
  4. Wohnform festlegen: Versorgung zu Hause oder in einer Intensiv-WG? Unser Ratgeber Intensiv-WG oder Intensivpflege zu Hause hilft Ihnen bei der Abwägung.
  5. Intensivpflegedienst anfragen: Je früher, desto besser – qualifizierte Teams und WG-Plätze sind begrenzt.

Phase 2: Etwa zwei Wochen vor der Entlassung

  1. Potenzialerhebung prüfen: Liegt die ärztliche Einschätzung zum Entwöhnungspotenzial vor? Für spätere Verordnungen darf sie nicht älter als drei Monate sein.
  2. Krankenkasse informieren: Fragen Sie nach, ob die Klinik die Kasse bereits benachrichtigt hat, und stellen Sie den Antrag auf außerklinische Intensivpflege.
  3. Pflegegrad beantragen oder höherstufen lassen: Das ermöglicht ergänzende Leistungen der Pflegeversicherung.
  4. Hilfsmittel verordnen lassen: Beatmungsgerät, Ersatzgerät, Absauggerät, Pulsoximeter, Sauerstoff, Pflegebett und Verbrauchsmaterial müssen rechtzeitig geliefert und eingewiesen sein.
  5. Weiterbehandelnde Fachärzt:innen finden: Wer übernimmt die Folgeverordnung und die regelmäßige Potenzialerhebung?

Phase 3: In den letzten Tagen vor der Entlassung

  1. Überleitungsgespräch führen: Klinik, Pflegedienst und Angehörige besprechen gemeinsam Beatmungsparameter, Kanülentyp, Medikation und Besonderheiten.
  2. Gerätelieferung bestätigen: Alle Geräte sollen vor der Ankunft vor Ort und geprüft sein.
  3. Transport organisieren: Ein beatmeter Transport braucht qualifizierte Begleitung und eine Transportverordnung.
  4. Unterlagen zusammenstellen: Arztbrief, Pflegeüberleitungsbogen, Medikationsplan, Beatmungsprotokoll und Verordnungen.
  5. Notfallplan festlegen: Wer ist bei Komplikationen erreichbar, welches Krankenhaus ist zuständig?

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Überleitung?

Vollständige Unterlagen sind die Grundlage für eine sichere erste Woche. Bitten Sie das Krankenhaus rechtzeitig um diese Dokumente und bewahren Sie Kopien in einem Ordner auf:

  • Entlassbrief mit Diagnosen, Verlauf und Empfehlungen
  • Verordnung außerklinischer Intensivpflege für die ersten Tage
  • Potenzialerhebung bzw. Einschätzung des Beatmungsstatus
  • Beatmungsprotokoll mit aktuellen Geräteeinstellungen
  • Angaben zur Trachealkanüle: Hersteller, Größe, Typ, letzter Wechsel
  • Medikationsplan und Rezepte für die ersten Tage
  • Hilfsmittelverordnungen und Lieferbestätigungen
  • Pflegeüberleitungsbogen mit Informationen zu Mobilität, Ernährung, Haut und Kommunikation
  • Kopie von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wie bereiten Sie die Wohnung auf die Ankunft vor?

Wer beatmet nach Hause zurückkehrt, braucht ein sicheres und praktisches Umfeld. Die Wohnung muss kein Krankenhaus werden, sollte aber einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Gehen Sie diese Punkte am besten gemeinsam mit dem Pflegedienst durch:

  • Pflegezimmer: Ein ausreichend großer Raum, in dem das Pflegebett von mehreren Seiten zugänglich ist.
  • Stromversorgung: Genügend Steckdosen in Bettnähe, idealerweise auf getrennten Stromkreisen. Informieren Sie auf Wunsch Ihren Energieversorger, dass lebenserhaltende Geräte im Haushalt betrieben werden.
  • Stauraum: Platz für Verbrauchsmaterial wie Absaugkatheter, Filter, Kanülen und Verbandsmaterial.
  • Zugänglichkeit: Ein barrierearmer Weg für Rollstuhl oder Trage sowie ein Bad, das sich für die Körperpflege eignet.
  • Arbeitsplatz für das Pflegeteam: Ein Tisch für die Dokumentation und eine Sitzmöglichkeit, besonders für den Nachtdienst.
  • Notfallnummern: Gut sichtbar am Bett und am Telefon, inklusive Pflegedienst, Hausärztin oder Hausarzt und zuständigem Krankenhaus.

Ist die eigene Wohnung dafür nicht geeignet, kann eine Intensiv-WG eine gute Alternative sein – zumindest für eine Übergangszeit. Bei einem vorhandenen Pflegegrad fördert die Pflegekasse zudem Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds. Erkundigen Sie sich frühzeitig, da Umbauten Zeit benötigen.

Vorlage: Ihre Fragen an Klinik und Sozialdienst

Mit vorbereiteten Fragen gehen Sie sicherer in das Gespräch. Diese Liste können Sie kopieren und mitnehmen:

1. Wann ist die Entlassung geplant, und wer ist meine Ansprechperson im Entlassmanagement?
2. Wurde das Potenzial zur Beatmungsentwöhnung bzw. Dekanülierung geprüft – mit welchem Ergebnis?
3. Wurde die Krankenkasse bereits informiert?
4. Welche Hilfsmittel werden verordnet, und wann werden sie geliefert?
5. Wer stellt nach den ersten sieben Tagen die Folgeverordnung aus?
6. Welche Beatmungseinstellungen und Kanülendaten gelten aktuell?
7. Gibt es ein gemeinsames Überleitungsgespräch mit dem Pflegedienst?
8. An wen wende ich mich bei Fragen nach der Entlassung?

Was passiert in den ersten Tagen nach der Entlassung?

Die ersten Tage dienen dem Ankommen und der Stabilisierung. Das Pflegeteam ist von Beginn an rund um die Uhr da, überwacht die Beatmung, saugt bei Bedarf ab und beobachtet genau, wie die betroffene Person auf die neue Umgebung reagiert. Gleichzeitig lernen sich alle Beteiligten kennen – Pflegekräfte, Familie und Patient:in.

Parallel läuft die Organisation weiter: Die Folgeverordnung durch eine qualifizierte Fachärztin oder einen Facharzt muss vor Ablauf der Klinikverordnung vorliegen. Die Erstverordnung einer Vertragsärztin oder eines Vertragsarztes gilt anschließend für höchstens fünf Wochen, weitere Folgeverordnungen für bis zu sechs Monate. Außerdem lässt die Krankenkasse vom Medizinischen Dienst prüfen, ob die Versorgung am gewählten Ort sichergestellt ist.

Für viele Angehörige ist diese Phase emotional besonders fordernd. Erlauben Sie sich, Fragen zu stellen und Unsicherheiten offen anzusprechen. Ein gutes Pflegeteam bezieht Sie aktiv ein, erklärt Abläufe und Geräte verständlich und zeigt Ihnen, wie Sie Ihren Angehörigen im Alltag begleiten können – ohne dass Sie selbst die Verantwortung für die Intensivpflege tragen müssen.

Was tun, wenn die Entlassung zu früh kommt?

Sie müssen eine unsichere Entlassung nicht einfach hinnehmen. Ist die Anschlussversorgung noch nicht gesichert, sprechen Sie umgehend mit der Stationsärztin oder dem Stationsarzt und dem Sozialdienst. Diese Schritte helfen:

  • Bedenken schriftlich festhalten: Dokumentieren Sie, welche Punkte noch offen sind.
  • Krankenkasse einbeziehen: Sie hat nach § 39 Abs. 1a SGB V eine Unterstützungspflicht im Entlassmanagement.
  • Pflegedienst hinzuziehen: Ein erfahrener Intensivpflegedienst kann einschätzen, ob die Versorgung zum geplanten Termin realistisch ist.

Eine Garantie, dass der Entlasstermin verschoben wird, gibt es nicht. Eine sachliche, gut dokumentierte Abstimmung führt aber in vielen Fällen zu einer sichereren Lösung.

Welche Rolle spielt die Potenzialerhebung nach der Entlassung?

Die Potenzialerhebung begleitet die Versorgung dauerhaft. Sie muss in der Regel mindestens alle sechs Monate wiederholt werden, bei fehlender Aussicht auf nachhaltige Besserung mindestens alle zwölf Monate. Das ist keine bürokratische Hürde, sondern eine Chance: Bei manchen Menschen lässt sich die Beatmungszeit mit der Zeit reduzieren oder die Trachealkanüle sogar entfernen. Ein aufmerksames Pflegeteam beobachtet Fortschritte im Alltag und gibt diese an die behandelnden Ärzt:innen weiter.

Wie unterstützt PFLEGEHAFEN Sie bei der Entlassung mit Beatmung?

Wir begleiten die Überleitung von Anfang an – im engen Austausch mit Kliniken, Sozialdiensten, Fachärzt:innen und Ihnen als Familie. Als spezialisierter Pflegedienst für Beatmungspflege und Tracheostoma-Pflege wissen wir, worauf es in den ersten Tagen ankommt: von der Kontrolle der Beatmungstechnik über den Wechsel der Kanüle bis zur einfühlsamen Begleitung im neuen Alltag.

Unser Team aus über 20 Pflegefachkräften versorgt Menschen in Hamburg und ganz Schleswig-Holstein – zu Hause oder in einem unserer zwei familiären Wohnkonzepte. Gemeinsam entwickeln wir einen persönlichen Pflegeplan, der sich nach dem Leben Ihres Angehörigen richtet. Und wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kosten der außerklinischen Intensivpflege alle wichtigen Antworten.

Eine gute Entlassung mit Beatmung beginnt lange vor dem Entlasstag

Eine sichere Entlassung mit Beatmung gelingt, wenn alle Bausteine rechtzeitig ineinandergreifen: Potenzialerhebung, Verordnung, Genehmigung der Krankenkasse, Hilfsmittel, Unterlagen und ein qualifizierter Intensivpflegedienst. Beginnen Sie mit der Planung, sobald die Entlassung absehbar ist, und nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch auf Entlassmanagement.

Sie stehen gerade vor einer Entlassung? Rufen Sie uns an unter +49 176 6216 7932 oder +49 176 2130 9865, oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da – schnell, persönlich und kompetent.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung. Stand: Oktober 2026.

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